Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht.
Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht kein Widerrufsrecht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
Die Buchung des Studios ist eine solche Dienstleistung mit festem Termin. Daher ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen.
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Vermieterin kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Stand: April 2026